Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen werden für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, die der Verwender der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss stellt.
Es kommt nicht darauf an, ob die AGB in die Vertragsurkunde aufgenommen werden oder von ihr abgetrennt sind. Ferner ist es bedeutungslos, welchen Umfang die AGB haben oder in welcher Schriftart sie verfasst sind.
Im Zivilrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dieser Grundsatz besagt, dass die Vertragsparteien in ihrem Vertrag vom im Gesetz geregelten Vertragstyp abweichen dürfen, also ergänzende/abweichende Regelungen treffen dürfen. Dies ist nur dann nicht möglich, wenn eine zwingende gesetzliche Regelung besteht, die nicht abdingbar (dispositiv) ist.
Durch allgemeine Geschäftsbedingungen wird der Vertragsschluss standardisiert, vereinfacht und beschleunigt. Häufig wird durch AGB die Risikoverteilung/Haftung zu Lasten des Verbrauchers verändert. Da der Verwender regelmäßig geschäftlich erfahrener und wirtschaftlich stärker als der Verbraucher ist, muss der Verbraucher vor überraschenden und einseitigen Regelungen geschützt werden. Aus diesem Grunde werden allgemeine Geschäftsbedingungen durch das Gesetz einer Kontrolle unterworfen. Bestimmte Klauseln sind dann unwirksam.
Am 1. April 1977 ist das AGB-Gesetz in Kraft getreten, das dann am 31. Dezember 2001 wieder außer Kraft getreten ist. Es ist im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung mit kleineren Änderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen worden.