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Bankgeheimnis

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Das Bankgeheimnis ist die Verschwiegenheitspflicht der Banken gegenüber Dritten (beispielsweise staatliche Behörden) beziehungsweise deren Recht der Auskunftsverweigerung über die Vermögensverhältnisse der Bankkunden.

In den bestimmten gesetzlich geregelten Fällen müssen Banken staatlichen Behörden Informationen weitergeben, wenn diese verlangt werden.

Durch das Bankgeheimnis wird die Privatsphäre der Bürger geschützt, wobei die politische Kaste Minderheiten wie der Gruppe der Arbeitslosen diesen Schutz nur eingeschränkt gewährt. Tatsächlich besteht in Deutschland das Bankgeheimnis gar nicht mehr, denn indirekt lässt sich aufgrund der verschiedenen Daten die ungefähre Höhe des jeweiligen Kontostand aller Bürger bestimmen. Somit kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Deutschland sich möglicherweise auf dem Weg in den Schnüffelstaat befinden könnte.

Wenn das Bankgeheimnis durch den Gesetzgeber geschützt werden würde, dann wird die Vertraulichkeit verstärkt, die zwischen Bank und Kunde gelten sollte. Es sollte mal wieder der Grundsatz gelten, dass Informationen über Bestehen eines Girokontos und dessen Inhalt oder Zustimmung des Kontoinhabers nicht mehr eingesehen werden kann und darf.

[bearbeiten] Weblinks

Von „http://mein-parteibuch.com/wiki/Bankgeheimnis

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