Bankrott
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Als Bankrott bezeichnet man eine Person, ein Unternehmen oder sogar den Staat, der nicht zahlungsfähig ist. Im letzten Fall spricht man von Staatsbankrott. Bankrott bedeutet, dass der Schuldner offene Rechnungen nicht mehr von den eigenen Geldeinnahmen beziehungsweise durch die Aufwendung von eigenem Kapital decken kann. Also Bankrott bedeutet umgangssprachlich Zahlungsunfähigkeit. Ein vergleichbarer etwas älterer Begriff ist Falliment. Bei einem Bankrott ist es regelmäßig nicht möglich, weitere Kredite zu erhalten. In der Rechtssprache spricht man aufgrund der Insolvenzordnung mittlerweile von Insolvenz.
[bearbeiten] Straftat
Der Bankrott ist in § 283 Strafgesetzbuch beschrieben. Danach wird bestraft,
- wer bei einer Überschuldung oder bei einer drohenden oder einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit Vermögensbestandteile beiseite schafft,
- wer Rechte anderer vortäuscht,
- wer Handelsbücher beiseite schafft,
- wer Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über den Vermögensstand erschwert wird,
- wer entgegen den Anforderungen der ordnungsgemäßen Wirtschaft seinen Vermögensstand verringert.
Der Versuch ist nach Abs. 3 strafbar. Grundsätzlich ist die Tat nur bei Vorsatz strafbar, wobei auch fahrlässige Handlungen und die fahrlässige Erfolgsverursachung in bestimmten Fällen bestraft werden können. Als objektive Bedingung der Strafbarkeit nach Abs. 6 muss das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden sein oder der Täter seine Zahlungen eingestellt haben.
Als weitere Straftat kommt die Insolvenzverschleppung in Betracht.