Erpressung
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Bei der Erpressung wird unter Androhung von Gewalt oder Drohungen eine Person gezwungen, dem Erpresser oder einem Dritten Geld oder einen sonstigen Wertgegenstand herauszugeben.
Häufig wird bei Entführungen erpresst, wobei der Täter ein Lösegeld dafür verlangt, dass er den Entführten wieder freilässt (Erpresserischer Menschenraub). Insbesondere wohlhabende Privatpersonen sind gefährdet, weil das verlangte Lösegeld sich in astronomischer Höhe bewegen kann, und es daher sehr lohnend sein kann, wenn sie bezahlt werden.
Nach § 253 Strafgesetzbuch ist eine Voraussetzung ein durch die Nötigung bewirkter Vermögensschaden des Genötigten beziehungsweise eines Dritten.
Die Erpressung ist vom Betrug abzugrenzen, der keine Nötigung, sondern eine Täuschung voraussetzt, welche die Vermögensverfügung und den Vermögensschaden verursacht.
Es ist problematisch, ob durch die Androhung der Veröffentlichung von nicht verbotenen Informationen, die nicht entehrend sind, wenn diese Informationen wahr und für die Öffentlichkeit relevant sind, eine Erpressung darstellt.
Die Vermögensverfügung kann durch ein Tun, Dulden oder Unterlassen stattfinden, wobei das im einzelnen juristisch problematisiert wird.
Eine Qualifikation der Erpressung ist die räuberische Erpressung gemäß § 255 Strafgesetzbuch. Hierbei wird Gewalt angewendet oder eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben.