Geistiges Eigentum
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[bearbeiten] Wesen
Geistiges Eigentum (engl. intellectual property, frz. propriété littéraire et artistique, Synonym intellektuelles Eigentum) ist eine Sammelbezeichnung für Patent-, Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster- und Urheberrechte und ein Begriff aus dem Gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Immaterialgüterrecht. Es bezeichnet Exklusivrechte an immateriellen Gütern (Ideen, Konzepten, Werken, Informationen …). Dabei wird meist jedem, außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer, Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte Kopie (Nutzung) der Immaterialgüter verboten. Die Theorie vom geistigen Eigentum entstand größtenteils erst in der Neuzeit, vor allem ab dem 18. Jahrhundert und dort im Zusammenhang mit dem Nachdruck von Büchern.
[bearbeiten] Begriffskritik
Der Begriff des „geistigen Eigentums“ wurde vielfach – auch in der juristischen Literatur – kritisiert. Die Naturrechts- bzw. Eigentumstheorie ist nur eine von vielen Begründungen zur Gewährung von Immaterialgüterrechten, die vor allem beim Urheberrecht und – historisch überholt – beim Patentrecht angewendet wird. Anhänger anderer Theorien halten die Bezeichnung daher für verfehlt; sie stelle eine fehlerhafte Analogie zum Sacheigentum her. Stattdessen wird häufig der von Josef Kohler 1907 geprägte Begriff „Immaterialgüterrecht“ verwendet. Der vielleicht wichtigste Verfechter eines geistigen Eigentums war der im letzten Drittel des 19. Jhdts. wirkende Oberbergrat Rudolf Klostermann.
[bearbeiten] Irreführende Propaganda
Von einigen Kritikern des Immaterialgüterschutzes wird der Begriff daher als „irreführende Propaganda“ bezeichnet, weshalb von ihnen die Bezeichnungen „immaterielle Güter“ „immaterielle Monopolrechte“ oder auch „geistige Monopolrechte“ eingeführt wurden. Diese Begriffe wiederum seien, so die Befürworter des Begriffs „geistiges Eigentum“, propagandistisch abwertend und stellten zu Unrecht eine Beziehung zu Monopolen her.
[bearbeiten] Institutionelle Durchsetzung
Trotz gewisser Mängel scheint sich der naturrechtliche Begriff des geistigen Eigentums bzw. die englische Entsprechung intellectual property gegenüber anderen Begriffen durchzusetzen. Dies ist auch auf die Arbeit der WIPO und ähnlicher Organisationen zurückzuführen. Zunehmend folgt die Benennung von Organisationen der neuen Begrifflichkeit, wie beim Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum und Steuerrecht (zuvor: „für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht“) erkennbar wird.