Geldwäsche
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Geldwäsche bedeutet, dass Einnahmen, die aus krimineller Tätigkeit stammen, durch Transaktionen so verschleiert werden, dass der Anschein erweckt wird, als würden sie aus rechtmäßigen Geschäften stammen. Beispielsweise kann Geld aus dem Drogenhandel stammen. Durch Geldwäsche gelangt es dann in den legalen Finanzkreislauf. Nicht jedes Delikt ist geeignet, um den Straftatbestand der Geldwäsche zu erfüllen. Es kommen nur bestimmte Straftaten in Betracht. Das können Verbrechen sein oder bestimmte Vergehen, insbesondere bandenmäßige Vergehen. Also nicht jede kriminelle Tätigkeit, die zum Erwerb von Geld geführt hat, führt in der Folge dazu, dass der Geldwäsche-Tatbestand einschlägig ist.
Durch die Geldwäsche soll verschleiert werden, woher das Geld stammt. Es soll verhindert werden, dass Strafverfolgungsbehörden auf das Geld Zugriff haben. Ebenso soll möglicherweise das Finanzamt keine Kenntnis vom Geld erhalten.
Der Schaden liegt nicht nur in der Straftat an sich (Drogenhandel z. B.), sondern auch in der Steuerhinterziehung. Darüberhinaus sind Konkurrenten benachteiligt.
Wenn ein Verdacht besteht, dann muss das Kreditinstitut oder die Versicherung nach dem Geldwäschegesetz Verdachtsanzeige erstatten. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen auch Rechtsanwälte Verdachtsanzeige erstatten. Ob diese Anzeigepflicht rechtspolitisch sinnvoll ist, müsste man mal genauer untersuchen.
Wenn jemand mindestens 15.000 € (ist dieser Betrag aktuell?) einzahlt, dann muss diese Einzahlung aufgezeichnet werden.