Geschenk
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Geschenk bedeutet, dass man das Eigentum an einen anderen übergibt, wobei man keine Gegenleistung verlangt. Durch das Schenken kann man seine altruistische Gesinnung ausdrücken. Es ist aber auch möglich, dass ein gewisser moralischer Druck auf den Beschenkten ausgeübt wird, der dann seinerseits ein Geschenk leisten soll.
Es gilt der Grundsatz, dass ein geleistetes Geschenk nicht zurückverlangt werden kann. Eine Ausnahme ist der grobe Undank. Wenn die Schenkung sofort vollzogen ist (Handschenkung nach § 560 BGB), dann kann der Schenker grundsätzlich das Geschenkte nicht mehr zurückverlangen. Daneben ist noch das Schenkungsversprechen zu nennen.
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Motive
- Ein Geschenk kann Dankbarkeit für eine erhaltene Leistung darstellen.
- Die Gäste schenken gegen dem Gastgeber etwas, der für Essen und Trinken sorgt.
- Werbegeschenk
- Das Kind soll einen Trost für einen erlittenen Schaden erhalten.
- Es ist billiger, eine Ware zu verschenken als sie zu entsorgen.
- Der Mitarbeiter soll durch das Geschenk motiviert werden.
- Ein Hilfsbedürftiger wird mit Kleidung und Geld versorgt.
[bearbeiten] Anlässe
[bearbeiten] Beispiele
- Freeware wird vom Urheber unentgeltlich der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
- Jemand gibt eine Runde im Lokal aus.