Parteibuch LexikonMein Parteibuch Ticker | Hauptseite | Hilfe | Spezialseiten | Anmelden
Parteiisch, wertend, deutlich Impressum
Druckversion | Piratenlizenz

Kategorie:Recht

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Grundgesetz Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Seiten in der Kategorie „Recht“

Es werden 115 Seiten aus dieser Kategorie angezeigt.

A

B

D

E

F

G

H

H (Forts.)

I

K

L

M

N

O

P

R

S

S (Forts.)

T

U

V

W

Z

Ä

Ü

Von „http://mein-parteibuch.com/wiki/Kategorie:Recht

Diese Seite wurde bisher 549-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 12. Oktober 2006 um 17:04 Uhr geändert.


Finden

Blättern
Hauptseite
Letzte Änderungen
Zufällige Seite
Hilfe
Ändern
Seite bearbeiten
Seitenoptionen
Diskussion
Kommentar hinzufügen
Druckversion
Seitendaten
Versionen
Links auf diese Seite
Änderungen an verlinkten Seiten
Meine Seiten
Anmelden
Spezialseiten
Neue Seiten
Dateiliste
Statistik
Mehr …