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Minderung

im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache

Wenn die gekaufte Sache ein Sachmangel hat, dann hat der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Kaufpreisminderung

Wenn der Käufer sein Recht auf Kaufpreisminderung geltend macht, dann wird der Kaufpreis herabgesetzt. Das Recht auf Minderung besteht neben dem Rücktrittsrecht. Es gelten im Prinzip die gleichen Voraussetzungen wie beim Rücktritt. Das bedeutet, dass zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kaufpreisminderung eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss. Natürlich ist die Fristsetzung entbehrlich, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist.

[bearbeiten] Minderungserklärung

Der Käufer muss die Minderung der gegenüber dem Verkäufer erklären. Wenn mehrere Personen (auf Käuferseite oder Verkäuferseite) Beteiligten, dann muss die Minderung entweder von allen Käufern beziehungsweise gegen alle Verkäufer erklärt werden.

[bearbeiten] Ausschluss der Minderung

Die Minderung ist ausgeschlossen, denn der Nacherfüllung Anspruch bereits verjährt ist. Wenn der Käufer den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, dann hat er auch nach Ablauf der Verjährung das Recht, die Zahlung des Kaufpreises insoweit zu verweigern, wie die Minderung ihn dazu berechtigen würde.

Die Minderung ist auch bei unerheblichen Mängeln nicht ausgeschlossen. Also im Gegensatz zum Rücktritt kann auch bei unerheblichen Mängeln die Minderung geltend gemacht werden.

[bearbeiten] Minderungsfolgen

Eine wirksame Minderung hat zur Folge, dass der Kaufpreis herabgesetzt wird. Dabei kommt es darauf an, welchen Wert die Kaufsache im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gehabt hätte, unter der hypothetischen Annahme, dass sie damals mangelfrei war. Dieser Wert wird dann im Verhältnis zum tatsächlichen Wert gesetzt. Das Verhältnis dieser beiden Werte macht den Minderungsbetrag aus.

Weil die genaue Berechnung des Wertes einer Sache häufig nicht ganz einfach ist, kann man auf Schätzung zurückgreifen. Um eine solche Schätzung durchzuführen, kann man die Preise im bekannten Internet-Auktionshaus berücksichtigen.

Wenn die Minderung durchgeführt worden ist, dann hat der Käufer gegen den Verkäufer den Anspruch auf Rückzahlung des Betrags, den er zu viel gezahlt hat.

Von „http://mein-parteibuch.com/wiki/Minderung

Diese Seite wurde bisher 196-mal abgerufen. Diese Seite wurde zuletzt am 29. August 2007 um 09:09 Uhr geändert.


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