Rechtswidrigkeit
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Im Rahmen der Rechtswidrigkeit wird über die Normwidrigkeit eines schädigenden Verhaltens befunden. Es ist umstritten, ob man die Rechtswidrigkeit von der Handlung her oder vom Erfolg her beurteilen muss.
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[bearbeiten] Beispiel
Ein Autofahrer fährt vorschriftsmäßig. Ein Mensch wirft sich in Selbstmordabsicht vor den Wagen. Ist es rechtswidrig, wenn der Autofahrer den Menschen überfährt?
[bearbeiten] Erfolgsunrecht
Die Rechtswidrigkeit wird nach der Lehre vom Erfolgsunrecht durch die Handlung indiziert, die den Erfolg auslöst.
[bearbeiten] Rechtfertigungsgründe
Die Rechtswidrigkeit liegt dann nicht vor, wenn für die schädigende Handlung ein Rechtfertigungsgrund vorhanden ist. Der Schädiger muss den Rechtfertigungsgrund darlegen und beweisen. Rechtfertigungsgründe sind:
- § 227 Notwehr: Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht rechtswidrig.
- § 228 Verteidigungsnotstand: Wer eine fremde Sache zerstört, um eine durch die Sache drohende Gefahr von sich abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Wenn der Handelnde die Gefahr verschuldet hat, dann muss er den Schaden ersetzen.
- § 229 Selbsthilfe: Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, der sich auf der Flucht befindet, festnimmt, handelt nicht rechtswidrig, wenn polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Anspruchsverwirklichung vereitelt werden würde.
- § 904 Aggressiver Notstand: Der Eigentümer einer Sache darf die Einwirkung eines anderen auf die Sache nicht verbieten, wenn diese Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist. Der drohende Schaden darf gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß sein. Der Eigentümer hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Einwirkenden.
- § 906 Duldungspflicht bei Imissionen: Der Grundstückseigentümer kann die Zuführung von Rauch nicht verbieten, wenn die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht beeinträchtigt.
- § 193 StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen: Tadelnde Urteile über wissenschaftliche Leistungen und Äußerungen, die zur Verteidigung von Rechten gemacht werden, Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, sind nur dann strafbar, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus den Umständen hervorgeht.
- § 127 StPO: Wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird, und wenn er der Flucht verdächtig ist, dann ist jedermann, ihn vorläufig festzunehmen.
- Einwilligung des Verletzten
[bearbeiten] Rahmenrechte
Bei den Rahmenrechten ist die Rechtswidrigkeit positiv festzustellen.
[bearbeiten] Handlungsunrecht
Die Rechtswidrigkeit wird nach der Lehre von Handlungsunrecht danach beurteilt, ob eine gebotswidrige oder verbotswidrige Handlung durch den Schädiger vorliegt. Wenn die Handlung gegen keine spezielle Gebotsnorm/Verbotsnorm verstößt, und wenn auch kein Verstoß gegen § 276 Absatz 2 vorliegt, dann liegt keine Rechtswidrigkeit vor, denn das Verhalten wird als sozialadäquat bewertet.
[bearbeiten] Verkehrsrichtiges Verhalten
Teilweise wird im verkehrsrichtigen Verhalten ein Rechtfertigungsgrund gesehen. Ein Fußgänger wurde verletzt, als er vor die gerade anfahrende Straßenbahn sprang. Der Schaffner hatte das hatte das Signal zur Abfahrt ordnungsgemäß gegeben. Wenn man das verkehrsrichtige Verhalten als Rechtfertigungsgrund ansieht, dann hat das Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast. Der Schädiger muss nach dieser Meinung das verkehrsrichtigen Verhalten darlegen und beweisen. Nach der Lehre vom Handlungsunrecht muss der Geschädigte darlegen und beweisen, dass der Schädiger sich verkehrswidrig verhalten hat.
[bearbeiten] venire contra factum proprium
Bei den Sportentscheidungen wird davon ausgegangen, dass der Geschädigte sich zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzt, wenn er sich auf der einen Seite an einem Fußballspiel nach den Regeln des DFB beteiligt, jedoch durch einen erlaubten Pressschlag auftretende Verletzungen nicht ohne Schadensersatz hinnehmen möchte. Etwas anderes kann für das Revancefoul beim Fußballspiel gelten.[1]
[bearbeiten] Anmerkung
- ↑ Vergleiche OLG Hamm MDR 85, 847