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Sachenrecht

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Ein Sachenrecht ist das Recht, das eine Person innehat, wodurch sie über eine Sache gegenüber jedermann unmittelbar Herrschaft ausüben kann. Das Sachenrecht kann an einer beweglichen Sache oder an einem Grundstück bestehen. Es gilt der Grundsatz des Typenzwangs. Sachenrechte unterliegen nicht der Verjährung. Aufgrund eines Sachenrechts kann ein dinglicher Anspruch gegen eine bestimmte Person bestehen.

[bearbeiten] Dinglicher Anspruch

Durch ein Sachenrecht wird kein Schuldverhältnis begründet, sondern ein dingliches Recht - der dingliche Anspruch - verwirklicht. Beispiele:

[bearbeiten] Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis

Wenn ein Eingriff in ein dingliches Recht vorliegt, dann kann ein Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis bestehen. Der Anspruch kann auf Schadensersatz, Verwendungsersatz, Nutzungsersatz beziehungsweise Wertersatz/Surrogatherausgabe gehen.

Von „http://mein-parteibuch.com/wiki/Sachenrecht

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