Schrottimmobilie
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Der Ausdruck Schrottimmobilie wird bei Sachverhalten verwendet, bei denen um Eigentumswohnungen gestritten wird, die durch die Bank finanziert erworben wurden. Ein Merkmal einer Schrottimmobilie ist es, dass sie zu einem erheblich überteuerten Preis verkauft wurde. In der heutigen Zeit hat die Schrottimmobilie einem erheblich niedrigeren oder gar keinen Wert mehr. Regelmäßig wurden die Geschäfte über Schottimmobilien durch Treuhänder abgeschlossen. Erwerber von Schrottimmobilien sind häufig Verbraucher, die durch den Immobilienerwerb Steuern sparen wollen oder etwas für ihre Altersvorsorge tun wollen. Viele Klagen auf Rückabwicklung der Verträge kamen vor deutsche Gerichte.
[bearbeiten] Steuersparmodell
Im Steuersparmodell war vorgesehen, durch Verlusterwirtschaftung den Verlust mit den Einnahmen zu verrechnen, wodurch sich die Steuerlast vermindert. Anfang der neunziger Jahre wurden Immobilien bei den kleinen Leuten vermarktet. Mehr als 300.000 Anleger investierten solche Steuersparmodelle und erwarben überteuerte Immobilien. Die Finanzierung wurde von großen deutschen Banken übernommen, auch wenn der jeweilige Anleger über keinerlei Eigenkapital verfügte. Strukturvertriebe übernahmen häufig die Vermittlung des Immobilienerwerbs und die Vermittlung der Kreditaufnahme. Dabei wurden die Anleger zuhause besucht und zum Geschäft überredet.
Die Vermittler behaupteten regelmäßig, dass die Immobilie sich durch Steuervorteile und mit Einnahmen rechnen wird. Die Mieteinnahmen blieben häufig weit unter der Garantie. Die Steuerrückzahlungen waren nicht ausreichend, um die Zinsen für das Darlehen zu bezahlen.
Die Bezeichnung »Schottimmobilien« kommt daher, weil die Immobilie nicht das bringt, was die Vermittler zunächst versprochen haben.
[bearbeiten] Recht
Im Zusammenhang mit den Schottimmobilien gibt es zahlreiche juristische Fragestellungen, die teilweise vor den Gerichten unterschiedlich beantwortet wurden.
Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler, Mietgaranten und die Verkäufer waren häufig wirtschaftlich wertlos. Die Schuldner des Schadensersatzes waren entweder vermögenslos oder eine GmbH. Nach dem Konkurs der jeweiligen GmbH ließen sich die Forderungen nicht mehr durchsetzen.
Ausschließlich die finanzierende Bank war zahlungsfähige Vertragspartnerin. Jedoch wollte die Bank natürlich ihre Ansprüche auf Zins und Tilgung nicht verlieren. Der Kreditnehmer hatte Interesse, von den Verbindlichkeiten befreit zu werden, und die geleisteten Tilgungen und geleistete Zinsen zurückzuerhalten.