Sozialstaat
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Im Sozialstaat besteht die Bemühung, soziale Unterschiede teilweise auszugleichen, um allen Bürgern einen angemessenen gesellschaftlichen Status zu ermöglichen. Dabei wird das Ziel verfolgt, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu erreichen. Sollte ein Mensch sich in einer Notlage befinden, ist es Aufgabe des Sozialstaats, ihm Hilfe zu leisten.
Das Sozialstaatsprinzip ist als wesentliches Staatsprinzip im Grundgesetz verankert. Obwohl es der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz, haben neoliberale Fundamentalisten das Ziel, den Sozialstaat abzuschaffen. Das gibt man natürlich nicht so ganz direkt zu. Man spricht von »neuer sozialer Marktwirtschaft«. Angela Merkel ignoriert das in Artikel 20 Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip, wenn sie behauptet, dass kein Rechtsanspruch auf soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit besteht.