Stalking
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Wesen
Unter Stalking, zu deutsch Nachstellung, wird im deutschen Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliches) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
[bearbeiten] Rechtliche Lage in Deutschland
Einige Formen des Stalking können in Deutschland als Nachstellung im Sinne des §238 StGB verfolgt werden. Nachstellungen mit Hilfe des Rechtsweges, sogenanntes Law Hunting, durch beispielsweise massenhaftes Stellen von Strafanzeigen oder das führen von zahlreichen Zivilprozessen gegen Opfer wird in Deutschland hingegen nur in seltenen Fällen als Falsche Verdächtigung oder Nötigung strafrechtlich verfolgt.
[bearbeiten] Falsche Opfer
Stalker und andere Kriminelle missbrauchen den Stalking-Paragrafen gern gegen missliebige Journalisten und Webseitenbetreiber, die die Öffentlichkeit über ihre Straf- und Schandtaten informieren, und stellen sich fälschlicherweise als Stalking-Opfer und Journalisten als Rufmörder dar. In der Regel geht das Einnehmen der Opfer-Pose durch die Täter mit einem hartnäckigen Stalking und Cyber-Stalking gegen Journalisten und Webseitenbetreiber einher, bei der staatliche Institutionen wie Datenschutzbeauftragte und Gerichte häufig mit Erfolg zum Stalken instrumentalisiert werden.