Strafanzeige
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Strafanzeige bedeutet die Meldung eines Lebenssachverhalts, der nach der Meinung des Meldenden eine Straftat darstellen könnte. Diese Meldung erfolgt schriftlich oder mündlich gegenüber der Strafverfolgungsbehörde. Von der Strafanzeige ist der Strafantrag zu unterscheiden. Wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, müssen die Strafverfolgungsbehörden der Anzeige nachgehen und aufklären.
Nach Abschluss der Ermittlungen, die regelmäßig von der Polizei, die von der Politik nur vollkommen unzureichend in sachlicher und personeller Hinsicht ausgestattet wird, durchgeführt werden, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird. Wenn die Staatsanwaltschaft sich entscheidet, keine Anklage zu erheben, kommt die Klageerzwingung in Betracht.
Die Strafanzeige kann von jedermann mitgeteilt werden. Also nicht nur der Geschädigte ist berechtigt, die Strafanzeige der Polizei mitzuteilen. Strafanzeige kann auch gegen unbekannt eingelegt werden. Auch die Selbstanzeige ist zulässig.
Für bestimmte geplante Straftaten besteht eine Anzeigepflicht, die Privatpersonen wahrnehmen müssen. Für bereits begangene Straftaten gibt es grundsätzlich keine Anzeigepflicht.
Die Strafanzeige kann auch Online über das Internet eingelegt werden. Leider werden noch nicht alle Polizeidienststellen mit angemessener Technik ausgestattet, so dass in dringenden Fällen auf jeden Fall Strafanzeige auf traditionellem Weg eingelegt werden sollte und nicht über das Internet.
Es ist bedauerlich, dass es immer wieder zu Strafanzeigen gegen hohe politische Würdenträger kommt. Obwohl die Strafjustiz - genauer: die Staatsanwaltschaften - in Deutschland von der Politik abhängig ist, wäre der Schluss verfehlt, dass Strafanzeigen gegen Mitglieder der politischen »Klasse« deswegen nur äußerst selten zu einer Anklage und noch seltener zu einer Verurteilung führen.
[bearbeiten] Weblinks
- Strafanzeige gegen Angela Merkel (aus dem Jahr 2003, leider nur kostenpflichtig abrufbar)
- Strafanzeige gegen Bundesregierung wegen deutscher Beteiligung am Irak-Krieg (2005)
- Sich zur Wehr setzen mit Strafanzeigen! (Website, die für die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale eintritt.)
- Strafanzeige gegen "Du bist Deutschland" (Indirekte Bezugnahme auf die Frage, ob ein durchgestrichenes Hakenkreuz strafbar
- Strafanzeigen gegen Gerhard Schröder
- Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (19.01.2004)
- Strafanzeige gegen Mitglieder der Bezirksregierung Düsseldorf
- Strafanzeige gegen die Deutsche Telekom
- Strafanzeige gegen Rumsfeld