Strafverteidiger
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Strafverteidiger ist, wer in einem Strafverfahren dem Angeklagten zur Seite gestellt wird. Der Strafverteidiger ist ein unabhängiges und selbstständiges Organ der Rechtspflege. Das gleiche gilt für Staatsanwaltschaft und Gericht, wenn man mal von der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft absieht. Darüberhinaus vertritt der Strafverteidiger die Interessen seines Mandanten.
Verteidiger darf jeder Rechtsanwalt oder jeder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule sein. Ebenso ist die Verteidigung durch einen Rechtsreferendar möglich. In Ausnahmefällen kann die Verteidigung durch eine Person geschehen, der der Angeklagte vertraut.
Der Beschuldigte (zu unterscheiden vom Angeschuldigten und Angeklagten) ist berechtigt, sich im Vorverfahren, im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung von einem Verteidiger vertreten zu lassen. Dies entspricht dem Grundsatz des fairen Verfahrens.
Wenn der Beschuldigte dem Strafverteidiger Anweisungen erteilt, so ist der Strafverteidiger nicht daran gebunden. Der Strafverteidiger ist parteiisch - das unterscheidet ihn vom Staatsanwalt und vom Richter. Es ist nicht zulässig, dass ein Strafverteidiger mehrere Beschuldigte im selben Verfahren verteidigt. Andernfalls wäre eine Interessenkollision denkbar.