Strafvollzug
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Strafvollzug im weiteren Sinn ist der Vollzug einer gerichtlich ausgesprochenen Strafe. Dazu kann auch die Todesstrafe gehören. Im engeren Sinn meint man damit den Vollzug der Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe ist in den westlichen Gesellschaften die Hauptstrafe.
Der Strafvollzug wird durch das Strafvollzugsrecht geregelt. Er wird in Gefängnissen durchgeführt, die man als Justizvollzugsanstalten bezeichnet.
[bearbeiten] Deutschland
Der deutsche Strafvollzug beinhaltet die Vollstreckung der gerichtlich verhängten Freiheitsstrafe. Zum Strafvollzug gehört nicht der Maßregelvollzug, die Untersuchungshaft und die Sicherungsverwahrung. Ebenso gehören nicht zum Strafvollzug der Vollzug der Jugendstrafe sowie die Abschiebehaft.
Der Strafvollzug in Deutschland wird durch das Strafvollzugsgesetz und durch Verwaltungsvorschriften geregelt. Es gibt erhebliche Unterschiede in der Praxis der verschiedenen Bundesländer, wie der Strafvollzug geregelt wird.
[bearbeiten] Vollzugsziel
Das Ziel des Strafvollzuges (Vollzugsziel) ist die Resozialisierung des Straftäters. Teilweise wird davon ausgegangen, dass der zu einer Freiheitsstrafe verurteilte erstmalig im Rahmen des Strafvollzuges mit den rechtlich verbindlichen Normen vertraut gemacht wird. Daher spricht man häufig von Sozialisation. Daneben hat der Strafvollzug das Ziel, die Bevölkerung vor weiteren Straftaten zu schützen. Weitere Strafzwecke die beispielsweise Generalprävention, Schuldausgleich dürften bei der Gestaltung des Vollzuges nicht berücksichtigt werden.
[bearbeiten] Sonstiges
- Todesfälle im Berliner Strafvollzug 2006 - Eine Zusammenstellung