Unterlassungserklärung
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Eine Unterlassungserklärung wird häufig nach einer Abmahnung abgegeben.
[bearbeiten] Beispiel
- Marcel B. hat aufgrund der Abmahnung vom 3. Mai 2006, die zur Folge hatte, dass ein Artikel in mein Parteibuch zensiert wurde, eine Unterlassungserklärung abgegeben.[1] Darin zeigt er an, dass er sich selbst vertritt. Auch bittet er um den Nachweis der Vertretungsmacht des gegnerischen Anwalts. Offenbar halten ihn finanzielle Gründe davon ab, einen Rechtsstreit zu führen. Aus diesem Grund gibt er eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Die Kostennote scheint er nicht zu begleichen, sondern sieht einer Klage entgegen. Es ist sehr problematisch, wenn man eine Unterlassungserklärung abgibt, die im Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zur Folge hat. Offenbar hat Marcel B. nicht unterschrieben, dass er bereit ist, für den Fall der Wiederholung eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Am 5. Mai hat er dann eine Antwort von der abmahnenden Partei erhalten.[2] Darin wird er erneut zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, die bis zum 8. Mai 2006 um 12:00 Uhr abgegeben werden soll.[3]
[bearbeiten] Referenzen
- ↑ Unterlassungserklärung vom 4. Mai 2006 (PDF-Datei)
- ↑ Mein Parteibuch am 5. Mai 2006
- ↑ Erneutes Telefax der abmahnenden Partei (PDF-Dokument)