Untreue
im Parteibuch Lexikon, dem parteiischen Wiki mit wertenden Informationen in deutlicher Sprache
Untreue im deutschen Strafrecht ist ein Vermögensdelikt. Es bestehen gewisse Ähnlichkeiten zum Betrug und zur Unterschlagung. Ein Spezialfall ist die Veruntreuung von Arbeitsentgelten.
Man unterscheidet folgende Tatbestände
- Missbrauch in der Verfügungsbefugnis über ein fremdes Vermögen
- Treubruch - dabei wird die Vermögensfürsorgepflicht, die gegenüber dem Treugeber besteht, verletzt.
Es ist umstritten, wie der Begriff »Vermögensnachteil« zu definieren ist. Nach einer Meinung genügt für die Annahme eines Nachteils jede Vermögensbelastung, zum Beispiel mit einer Verbindlichkeit. Dabei soll eine konkrete Vermögensgefährdung genügen. Der Vermögensbegriff bei der Untreue ist vom bürgerlich-rechtlichen Begriff zu unterscheiden. Nach herrschender Meinung entspricht der Begriff des Vermögens im Tatbestand der Untreue dem Vermögensbegriff beim Betrug. Nach einer anderen Auffassung sind alle Ansprüche, die mit Geld messbar sind, begriffsbestimmend bei der Untreue.
[bearbeiten] Konkurrenzen
Es bestehen regelmäßig Konkurrenzen (Tateinheit) zum Betrug, zur Unterschlagung, zur Urkundenfälschung, zur Steuerhinterziehung und zum Diebstahl.